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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Geltungsbereich / Leistungsinhalt

Die Firma Wolfgang Korinek erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Firma und den Gästen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

Der Vertrag umfasst die Verpflichtung, als Wanderführer/Skipper einen Gast auf einer bestimmten Tour zu führen. Im Gegenzug verpflichtet sich dieser zur Zahlung des Honorars, sofern nicht ausdrücklich Unentgeltlichkeit vereinbart wurde.

Die in den Programmen beziehungsweise Tourenbeschreibungen genannten Voraussetzungen müssen vom Teilnehmer erfüllt werden. Für den Zustand und die Wartung etwaiger selbst mitgebrachter Ausrüstung sowie den eigenen Gesundheitszustand ist jeder Gast eigenverantwortlich. Zur Beurteilung der Eignung des einzelnen Gastes für die geplante Tour verpflichtet sich dieser zu wahrheitsgemäßen Angaben

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Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung hat sich der Wanderführer vor Antritt einer Tour davon zu überzeugen, dass die Gäste ausreichend und den Anforderungen entsprechend ausgerüstet sind. Der Wanderführer behält sich das Recht vor, die Führung von Personen abzulehnen, die mangelhaft ausgerüstet oder augenscheinlich den Schwierigkeiten der geplanten Unternehmung nicht gewachsen sind. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Honorars.

 

Trotz bester Tourenplanung und Führung kann keine uneingeschränkte Erfolgsgarantie für das Erreichen des geplanten Programmzieles oder Gipfels abgegeben werden. Entscheidungen hinsichtlich der Auswahl zwischen mehreren Varianten, über Fortsetzung und Abbruch der Tour, hinsichtlich der Einschaltung von Pausen und deren Längen, die Entscheidung hinsichtlich der Mitnahme und des Einsatzes von Ausrüstungsgegenständen obliegen allein dem Wanderführer.

Für aus Sicherheitsgründen oder durch die Schuld des Teilnehmers unterbliebene Touren können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.

Schäden aus Verlust oder Reparaturkosten von Beschädigungen an der Leihausrüstung, die über die normale Abnutzung hinausgehen sind vom Teilnehmer zu ersetzen. Aufgrund der besonderen Verantwortung für die richtige Durchführung der Tour verpflichten sich die Gäste mit dem Abschluss des Vertrags, sich den Anordnungen des Wanderführers/Skippers, die dieser in seiner Funktion als Verantwortlicher und sachkundiger Leiter der Tour abgibt, zu unterwerfen. Sollten diese von den Gästen ignoriert werden, kann der Wanderführer/Skipper für allfällige daraus entstehende Folgen nicht zur Verantwortung gezogen werden.

 

Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen dem Gast und dem Unternehmen kommt zustande, wenn Übereinstimmung über die wesentlichen Vertragsbestandteile (Ziel/Zweck der Unternehmung, Honorar, Zeitpunkt und die Zahl der zu führenden Personen etc.) besteht. Die Buchung kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Telefonische Buchungen sind rechtsverbindlich. Bei gleichzeitiger Anmeldung mehrere Teilnehmer haftet derjenige für die Begleichung des Rechnungsbetrages, der die Anmeldung vorgenommen hat. Es wird Handeln im eigenen Namen vermutet. Im Übrigen haften bei Abschluss eines Vertrages für die Leitung einer Tour mit mehreren Personen alle Gäste für den Honoraranspruch gemeinschaftlich. Dem Wanderführer/Skipper bleibt es vorbehalten, das Ausbildungs-und Tourenprogramm wegen unvorhersehbarer Umstände jederzeit abzuändern, einzuschränken oder zu erweitern. Aufgrund der Abhängigkeit von Wetterlagen oder anderen nicht vorhersehbaren Umständen kann der ursprünglich geplante Tourenverlauf nicht immer garantiert werden.

Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung von 30% zu leisten. Die Restzahlung hat bis spätestens 30 Tage vor Antritt der Tour auf dem angegebenen Konto einzugehen. Mit ausdrücklichem Einverständnis des Wanderführers /Skippers kann auch Barzahlung vor Ort vereinbart werden.

 

Wechsel in der Person des Gastes

Sofern der Gast gehindert ist, die Unternehmung anzutreten, kann er das Vertragsverhältnis auf eine andere Person übertragen, sofern diese alle Bedingungen für die Teilnahme erfüllt und die Übertragung binnen angemessener Frist vor dem Abreisetermin mitgeteilt wird. Der Überträger und der Erwerber haften für das noch unbeglichene Entgelt sowie gegebenenfalls für durch die Übertragung entstehende Mehrkosten solidarisch. Ein Ablehnen der Übertragung ist aus sachlich gerechtfertigten Gründen möglich.

 

Mindestteilnehmerzahl

Alle Veranstaltungen können grundsätzlich nur durchgeführt werden, wenn die angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Ist dies nicht der Fall, so ist der Wanderführer/Skipper berechtigt, sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Das bereits eingezahlte Honorar wird in voller Höhe rückerstattet. Wenn der Gast dennoch auf die Durchführung der Veranstaltung besteht, kann ein neues Angebot mit einem neu berechneten Preis unterbreitet werden. Sofern der Gast mit dem neu kalkulierten Preis einverstanden ist, kommt ein neuer Vertrag zustande. Eine Verpflichtung zur neuen Durchführung der Veranstaltung seitens des Wanderführers/Skippers besteht jedoch nicht.

 

Versicherungen

Der Veranstalter (Wolfgang Korinek) verfügt über die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Private Versicherungen (z.B. Unfallversicherung) im Zusammenhang mit den geplanten Touren sind von den Gästen selbst abzuschließen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass bei Hubschrauber- oder Bergrettungseinsätzen sehr hohe Kosten anfallen können, die in der Regel vom betroffenen Gast selbst zu bezahlen sind. Es wird daher der Abschluss einer Bergekostenversicherung ausdrücklich empfohlen.

Es besteht grundsätzlich keine Rücktrittsversicherung. Der Gast ist selbst für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften auf seine Kosten verantwortlich.

 

Gewährleistung

Der Gast hat bei nicht oder mangelhaft erbrachte Leistung einen Gewährleistungsanspruch. Der Gast erklärt sich damit einverstanden, dass ihm anstelle seines Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbracht wird, sofern dies möglich ist. Zur Durchführung der Verbesserung während der laufenden Tour besteht jedenfalls eine Anzeigepflicht des Gastes an den Wanderführer/Skipper.

Ist eine Leistungsstörung in der Sphäre des Gastes begründet, wie beispielsweise eine Gesundheitsbeeinträchtigung (zum Beispiel eine zu langsame Akklimatisation an die Höhe, mangelnde Kondition, etc.), so kann der Gast daraus keine Ansprüche ableiten.

 

Schadenersatz

Im Falle der schuldhaften Verletzung einer aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflicht ist der Wanderführer/Skipper den Gästen gegenüber bei Vorliegen aller anderen gesetzlichen Voraussetzungen zum Ersatz der daraus entstandenen Schäden im Rahmen der gesetzlich verpflichtend abgeschlossenen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden verantwortlich.

Der Wanderführer/Skipper haftet nicht im Falle einer leichten Fahrlässigkeit. Ebenso ausgeschlossen sind Ersatzansprüche aus dem Titel der entgangenen Urlaubsfreude. Ein Schadenersatz ist der Höhe nach mit der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Haftpflichtversicherungssumme begrenzt.

Von den gesetzlichen Haftungstatbeständen abgesehen, nehmen die Gäste an den Touren auf eigene Gefahr teil. Ein erhebliches Maß an Umsichtigkeit wird bei jedem Gast daher vorausgesetzt. Der Wanderführer/Skipper kann keine Verantwortung bei Unglücksfällen, Schäden oder sonstigen Unregelmäßigkeiten, die sich aufgrund der Realisierung alpiner und maritimer Gefahren ergeben, übernehmen. Dies wird vom Gast mit seiner Anmeldung ausdrücklich akzeptiert.

Alle Veranstaltungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorbereitet und geführt. Für Erfolge oder die Erfüllung subjektiv vorgestellter Reiseziele kann keine Garantie übernommen werden. Es liegt in der Natur der Veranstaltung, dass ein bestimmtes Restrisiko und eine Ungewissheit für den Gast bestehen bleibt. Eine entsprechende Tourenvorbereitung durch Ausdauersport, entsprechendes technisches Training und persönliche Umsichtigkeit mindert die Unfallgefahr und wird daher jedem Gast grundsätzlich dringend angeraten.

 

Rücktritt vom Vertrag

Der Gast hat das Recht, jederzeit schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. Bei Abmeldung bis spätestens 14 Tage vor Programmbeginn entstehen keine Kosten. Bei Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt entstehen folgende Kosten:

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- bis 31. Tag vor Anreise 30%
- vom 30. bis 22. Tag vor Anreise 40%
- vom 21. bis 15. Tag vor Anreise 50%
- vom 14. bis 8. Tag vor Anreise 80%
- vom 7. Tag vor Anreise bis 24 Stunden vor Antritt der Tour 90%

- ab 24 Stunden vor Beginn 100% 

 

Zusätzlich sind eventuelle Stornokosten von Hotels bzw. Hütten etc. vom Teilnehmer zu übernehmen. Es wird empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Kann der durch den Rücktritt freigewordene Platz weiterverkauft werden, entstehen keine Kosten. Terminänderungen gelten wie Stornierung und Neuanmeldung.

Sollte ein Gast dem vereinbarten Ausgangspunkt der Tour fernbleiben oder wenn der Aufbruch zur Tour wegen einer dem Gast unterlaufenen Fahrlässigkeit oder auch durch einen durch höre Gewalt verursachten Grund versäumt wird, können 75 % des Führungshonorar zuzüglich etwaiger Spesen vom Wanderführer einbehalten werden.

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Dies gilt nicht bei Touren, die mit einem Segeltrip verbunden sind. Ein Rücktrittsrecht ist hierbei ausgeschlossen. 

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Rücktritt des Wanderführers/Skippers nach Antritt der Tour

Der Wanderführer/Skipper wird von der Leistungserbringung befreit, wenn ein Gast im Rahmen einer Tour durch ungebührliches sowie grob unvorsichtiges Verhalten die Durchführung der Unternehmung – ungeachtet einer Abmahnung – nachhaltig stört oder andere gefährdet.

In diesem Fall ist der Gast, sofern ihn ein Verschulden trifft, dem Wanderführer/Skipper gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet. In einem solchen Fall wird das Honorar nicht rückerstattet.

 

Änderungen des Vertrags

Der Wanderführer/Skipper behält sich vor, dass mit der Buchung bestätigte Honorar aus Gründen, die außerhalb unseres Einflusses liegen, zu erhöhen, sofern der Termin mehr als drei Monate nach dem Vertragsabschluss liegt.

Programmänderungen durch Wetterumschwünge, sonstige alpine  und maritime Gefahren sowie Konditionsschwächen der einzelnen Gäste und Sonstiges bleiben bei allen Touren vorbehalten. Nach geltenden Berg- und Skiführergesetz ist der Wanderführer zum Abbruch einer Tour verpflichtet, wenn unvorhersehbare besondere Umstände eintreten, bei denen die körperliche Sicherheit seiner Gäste gefährdet erscheint. Die Gäste können aus diesen Umständen somit keine Ersatzansprüche dem Wanderführer gegenüber geltend machen. Hierbei hat sich die Entscheidung nach dem schwächsten Gast zu richten. Die übrigen Gäste der Unternehmung teilen dasselbe Schicksal.

Es gilt der Grundsatz der persönlichen Ausführung des Vertrages. Für den Fall einer Verhinderung durch wichtige Gründe (beispielsweise Krankheit, Todesfall in der Familie, oder Ähnliches) ist der Wanderführer/Skipper zur Übertragung der Führungstätigkeit an einen Dritten berechtigt. In einem solchen Fall ist die Haftung auf ein Auswahlverschulden begrenzt.

 

Auskunftserteilung an Dritte

Auskünfte über die Namen der Gäste sowie die Aufenthaltsorte werden an Dritte Personen auch bei dringenden Fällen nicht erteilt, es sei denn, die Gäste haben ausdrücklich eine Auskunftserteilung gewünscht. Die durch die Übermittlung dringender Nachrichten entstehenden Kosten gehen zulasten des Reisenden.

 

Datenschutz und Werbung

Der Wanderführer/Skipper ist berechtigt, personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsabwicklung und aus dem Vertrag ergebende Zwecke zu verarbeiten und zu speichern. Des Weiteren stimmt der Gast bei Buchung ausdrücklich zu, personenbezogene Daten an Kursleiter, Teilnehmer und Unterkunft weiterzugeben. Mit der Teilnahme an einer Veranstaltung stimmt der Teilnehmernehmer zu, dass Videos und Fotos, die von ihm während der Unternehmung gemacht worden sind, für Werbezwecke verwendet werden dürfen.

 

Schlussbestimmungen

Es gilt das deutsche Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Gast einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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